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   LG Berlin, 01.02.2010 - 12 O 509/09   

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https://dejure.org/2010,29898
LG Berlin, 01.02.2010 - 12 O 509/09 (https://dejure.org/2010,29898)
LG Berlin, Entscheidung vom 01.02.2010 - 12 O 509/09 (https://dejure.org/2010,29898)
LG Berlin, Entscheidung vom 01. Februar 2010 - 12 O 509/09 (https://dejure.org/2010,29898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • prewest.de PDF, S. 83

    §§ 93, 257 ZPO; § 546 BGB
    Gewerbemiete; Ladenfläche mit Pkw-Stellplätzen; Klage auf zukünftige Räumung; sofortiges Anerkenntnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schweigen auf Räumungsverlangen = Klageanlass?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vor Ablauf der Kündigungsfrist kann der Mieter Räumungsanfragen ignorieren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss Mieter auf Räumungsanfrage des Vermieters vor Ablauf der Kündigungsfrist reagieren? (IMR 2010, 380)

Papierfundstellen

  • GuT 2010, 247
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 07.05.1999 - 5 W 16/99

    Träger der Kosten einer Räumungsklage; Interesse des Vermieters an den

    Auszug aus LG Berlin, 01.02.2010 - 12 O 509/09
    Der von der Klägerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 7. Mai 1999, 5 W 16/99 = NZM 2000, 95) vertretenen Auffassung, der Mieter, der es unterlasse, sich auf Aufforderung des Vermieters zu seiner Räumungsverpflichtung zu erklären, gebe Anlass zur Klage, überzeugt nicht.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2022 - 24 W 39/22

    Ein (gewerblicher) Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung iSv

    Nach der Gegenauffassung (OLG Karlsruhe NJW 1984, 295; OLG Hamm ZMR 1996, 499; LG Berlin BeckRS 2010, 6788 - laut Pickert, in: GE 2018, 302 zweitinstanzlich bestätigt durch das KG, Beschluss vom 29.02.2016 - 12 W 7/16; LG Berlin BeckRS 2016, 130872; vgl. Breckerfeld NZM 2000, 328; Schmidt-Futterer/Streyl, Mietrecht15. A. 2021, § 546 Rn 128; Staudinger BGB/Rolfs, 2021, § 546 Rn 5; Zehelein, in: BeckOGK/BGB, Stand: 01.10.2022, § 546 Rn 203) gibt der Schuldner nur dann Anlass zur Klageerhebung, wenn er aktiv ein Verhalten an den Tag legt, das aus der Sicht eines objektiven, vernünftigen Betrachters an seiner Erfüllungsbereitschaft zweifeln lässt.
  • LG Berlin, 25.01.2018 - 67 T 9/18

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Veranlassung zur Klageerhebung

    Dem ist jedoch nicht zu folgen, wobei dahinstehen kann, ob der Mieter materiell-rechtlich zur Abgabe einer solchen - im Regelungsgefüge der §§ 555b ff. BGB nicht vorgesehenen - Erklärung über seine Erfüllungsbereitschaft überhaupt verpflichtet ist (vgl. verneinend OLG Hamm, Beschl. v. 17. Mai 1996 - 33 W 13/96, ZMR 1996, 499, LG Berlin, Urt. v. 1. Februar 2010 - 12 O 509/09, GuT 2010, 247, juris Tz. 11; a.A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 7. Mai 1999 - 5 W 16/99, NZM 2000, 95, juris Tz. 3 (jeweils zur unterlassenen Erklärung über die künftige Räumungsbereitschaft)).
  • AG Hamburg, 19.12.2018 - 49 C 414/18

    Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung: Klageveranlassung durch vorgerichtliche

    Der Vermieter hat insoweit hinreichend Anlass, wenn er nach dem Verhalten des Mieters nicht damit rechnen durfte, dass dieser sich vertragsgemäß verhält und die Wohnung räumt (vgl. BGH WuM 2006, 454; OLG Hamm ZMR 1996, 499; LG Berlin GuT 2010, 247).
  • LG Duisburg, 26.08.2022 - 3 O 191/22
    Die Kammer teilt nicht die Rechtsansicht des Landgerichts Berlin (LG Berlin, Anerkenntnisurteil vom 1.2.2010 - 12 O 509/09, BeckRS 2010, 6788, beck-online), sondern die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 7.5. 1999 - 5 W 16/99, NZM 2000, 95, beck-online), das im genannten Beschluss im Wesentlichen Folgendes ausgeführt hat:.
  • LG Saarbrücken, 17.06.2022 - 10 T 20/22

    Prüfung des Eigenbedarfs gibt keinen Anlass zur Klageerhebung

    Insbesondere ergibt sich eine Verpflichtung zur Erklärung der Erfüllungsbereitschaft nicht als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag (vgl. LG Berlin, Urteil vom 13.01.2016 - 32 O 476/15; LG Rostock, aaO.; LG Berlin, Urteil vom 01.02.2010 - 12 O 509/09).
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